Registerauszug

Ein Registerauszug ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) – welches beim Bundesamt für Justiz in Bonn als spezielle Abteilung des Bundeszentralregisters geführt wird.

In diesem Zentralregister werden nicht alle Gewerbetreibende aus Deutschland gelistet bzw. registriert. Allgemein gilt, Gewerbe werden lokal in den jeweiligen Gewerbeämtern geführt.

Bedeutung des Registerauszugs / Gewerbezentralregisters (GZR)

Oftmals benötigen Gewerbetreiben einen Registerauszug um sich auf öffentliche Aufträge zu bewerben – es ist vergleichbar mit einem polizeilichen Führungszeugnis bei Privatpersonen. Sofern sich ein Gewerbetreibender auf einen öffentlich ausgeschrieben Auftrag bewerben möchte, darf der Registerauszug in der Regel nicht älter als 3 Monate sein. Wichtig: Das Gewerbezentralregister (GZR) erfasst hierbei nicht alle Gewerbetreibende, sondern lediglich diejenigen, welche nach §149 GewO Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit und Bißgeldern ab 200€ aufgefallen sind. Ähnlich wie bei einer Schufa – vgl. Name nicht bekannt oder Name bekannt, lediglich, dass derjenige noch nicht negativ aufgefallen ist.

Wo bekomme ich einen Registerauszug her?

Registerauszüge erhält man bei den zuständigen Amtsgericht, respektive bei den zuständigen Ordnungsämtern oder bequem hier bestellen. Das GZR ist nicht für die Zustellung bzw. die Bereitstellung der Handelsregisterauszüge zuständig.

Was kostet eine Auskunftserteilung aus dem Handelsregister?

Die Kosten werden auf regionaler Ebene geregelt und belaufen sich auf 12€ bis 14€ und sind nicht kostenlos zu erhalten. Die Kosten werden ähnlich einer notariell beglaubigten Abschrift bei jedem mal fällig, selbst wenn man 2 mal den gleichen Auszug beantragt.

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