Das Amtsgericht ist neben dem Landgericht die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Unter den Aufgaben des Amtsgerichts sind Zivilverfahren und einige Strafverfahren. Auch das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt.
Das Amtsgericht ist neben dem Landgericht die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Unter den Aufgaben des Amtsgerichts sind Zivilverfahren und einige Strafverfahren. Auch das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt.
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